Altholz AI-AIII

A1: Unbehandeltes Holz (z. B. Paletten, Kisten) – darf stofflich oder energetisch verwertet werden.
A2: Verleimtes oder mechanisch bearbeitetes Holz (z. B. Spanplatten ohne Beschichtung) – energetische Verwertung möglich.
A3: Lackiertes oder beschichtetes Holz ohne Schadstoffe – nur energetische Verwertung.

Nicht erlaubt: Holz mit Holzschutzmitteln oder PVC-Beschichtung (Klasse A4) – gesondert entsorgen.

55,00  pro Tonne